Ich
möchten hier anhand einiger Beispiele schildern, das es immer wieder dazu
kommt, daß Behinderte diskriminiert werden. Es ist besonders schlimm,
wenn das durch Gerichtsurteile oder durch die Medien geschieht. Aber es gibt
da auch die kleinen Geschichten, die sich täglich irgendwo wiederholen.
Ich möchte hier nur davon berichten und Dir dabei die Möglichkeiten
geben, Dir selbst ein Urteil zu bilden.
Diese Seite richtet sich somit besonders an die unter Euch, die mit dem Thema
Behinderung noch nicht oder nur am Rande konfrontiert wurden.
Um
Mißverständnisse zu vermeiden: Es soll hier niemand angeprangert
werden. In einigen der Fälle gab es später Entschuldigungen und
einige Dinge wurden revidiert bzw. verbessert. Das ist auch gut und richtig
so. Ich gehe aber bewußt nicht näher darauf ein. Ich will lediglich
die reinen Sachverhalte darstellen, um Dich ein wenig für das Thema "Diskriminierung"
zu sensibilisieren.
Quelle: Frank
Hollwitz. Von hieraus ein großes Lob und ein dickes Dankeschön zur Verfügungstellung
dieser Seite.
Wenn Sie zu diesen Berichten Stellungnehmen wollen, nutzen Sie bitte mein
Gästebuch.
Barrierefreies
Fernsehen?
Ein Gehörloser wandte sich an den Sender Freies Berlin (SFB) mit dem Anliegen, die "Abendschau" auch für hörbehinderte ZuschauerInnen zugänglich zu machen. Der SFB ist Teil der ARD und stellt das 3. Programm Berlins dar. Die "Abendschau" ist die regionale Nachrichtensendung Berlins und somit auch das Aushängeschild des Senders. Die Forderung war nun dahingehend, einen Gebärdendolmetscher einzublenden um dadurch auch gehörlose und hörbehinderte Menschen zu erreichen. In anderen Ländern ist sowas bereits Standard. SFB-Intendant Horst Schättle antwortete darauf, daß er dieses Anliegen verstände und daß es große Sympathie verdiene. Gleichwohl gäbe es aber ein Finanzierungsproblem (der Bittsteller wurde auch durch das Berliner Abgeordnetenhaus bereits darauf hingewiesen). Zudem beruft sich Herr Schättle auf bildtechnische Schwierigkeiten und er weist auch auf "die Frage der Akzeptanz durch das allgemeine Publikum" hin. Daß es im Grunde keine bildtechnischen Schwierigkeiten gibt, davon kann sich jeder Überzeugen, der um 20 Uhr die Tagesschau auf dem Sender Phönix einschaltet. Hier wird nämlich im Split-Screen-Verfahren im oberen rechten Bildrand ein Gebärden-Dolmetscher eingeblendet. Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes besagt, daß niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Auch in §1 des Landesgleichberechtigungsgesetzes Berlin wird ein Benachteiligungsverbot Behinderter ausgesprochen und die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung gemäß Artikel 11 der Verfassung Berlins gefordert. Im selben Paragraphen werden auch öffentlich-rechtliche Anstalten (eine solche ist der SFB) aufgefordert, aktiv auf das geforderte Ziel hinzuwirken. Der Intendant schließt sein Antwortschreiben mit der Bemerkung, "dass Sie und Ihre Klienten der 'Abendschau' auch unter erschwerten Bedingungen die Treue halten"...
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In
Würzburg
Der Hintergrund: Bislang hat der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) im Rahmen der Individuellen Schwerbehinderten-Betreuung (ISB) die Assistenz weitgehend über Zivildienstleistende sichergestellt. Nachdem die Zahl der Zivis in der ISB in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und ein Ende des Zivildienstes abzusehen ist, stellt man dort auf hauptamtliche Kräfte um. Diese sind natürlich teurer als Zivis. Aus diesem Grund hat der ASB den bisherigen AssistenznehmerInnen die Verträge gekündigt und solche mit neuen, eben höheren Konditionen angeboten. Dies nimmt Dr. Motsch zum Anlass, die bislang selbstbestimmt und unabhängig, also frei lebenden Menschen in Anstalten abzuschieben, als einzige Alternative lässt er allenfalls noch Betreutes Wohnen gelten. Einwände, daß auch dort, wie auch in der Anstalt, die Assistenz nicht zum gewünschten Zeitpunkt und schon gar nicht außerhalb der Wohnung erbracht werden, schmettert er mit seinen obigen Aussagen ab. Dabei müsste selbst ihm klar sein, daß Einsparungen nur durch gravierende Einschnitte in die Menschenrechte der behinderten Mitmenschen zu erzielen sind. Auch mit der Rechtskunde des Herrn Dr. Motsch scheint es nicht sehr weit her zu sein. So ist ihm anscheinend der Inhalt des § 3a nicht geläufig, der von Zumutbarkeit spricht. Und Zumutbarkeit erlaubt keine einseitige Betrachtungsweise! Auch die im BSHG zwingend vorgeschriebene Beurteilung des Einzelfalls umgeht Dr. Motsch, indem er mit der 10.000-Mark-Sense die Würzburger Behinderten-Szene bedroht. (siehe auch: www.forsea.de) |
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Im
Bundestag
Berlin, 11.05.2000 Das 7. Steuerberater-Änderungsgesetz wurde verabschiedet. In § 40 Abs. 2 heißt es, daß die Bestellung zum Steuerberater zu versagen sei, "wenn der Bewerber infolge eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht unfähig ist, den Beruf des Steuerberaters auszuüben." Also darf ein körperlich Behinderter (dem beispielsweise ein Bein amputiert wurde), der die Prüfung zum Steuerberater qualifiziert bestanden hat, nicht als solcher arbeiten... |
Das
Kölner Urteil
Ein
in einer Wohnsiedlung bei Düren lebender Musiklehrer und Komponist
fühlte sich bei der Erholung auf seiner Terasse durch die neben ihm
in einer Wohngruppe lebenden Behinderten gestört. Sie gäben
"Schreie", "Gebrüll" und "unartikulierten
Laute" von sich. Außerdem gehe von den Bewohnern des Nachbargrundstückes
auch eine optische Beeinträchtigung insofern aus, als daß sie
sich ihrer Kleider entledigen und sich auf der Erde liegend geschlechtsbezogenen
Handlungen hingeben würden. Das
Landgericht Aachen hatte seine Klage abgewiesen und die Geräuschimmissionen
als "nicht wesentlich" bewertet. Bei vier Ortsterminen, von
denen drei nicht angekündigt waren, hatten die Richter lediglich
"schwache, kaum wahrnehmbare Geräusche" wahrgenommen, die
lediglich sporadisch auftraten. Ihrer Ansicht nach sei der Musiklehrer
mit seiner Klage über die "sein ästhetisches und sittliches
Empfinden" störenden optischen Beeinträchtigungen "weit
über das Ziel" hinausgeschossen, da er wegen eines hohen Zaunes
nur aus der obersten Etage seines Wohnhauses überhaupt Einblick in
das Nachbargrundstück habe. OLG
Köln, 08.01.1998:
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Das
Frankfurter Urteil
1976
buchte eine 65jährige Frau eine Urlaubsreise nach Griechenland für
1.512,00 DM. Lange hatte sie darauf gespart. In der ersten Instanz befasste sich das Amtsgericht in Höchst mit dem Fall. Es wurde entschieden, daß der Frau 750,00 DM aufgrund der vielen Mängel im Hotel zurückzuerstatten sind. Der wesentliche Punkt, ob die Anwesenheit Behinderter einen Mangel der Reise darstellt, war aber noch nicht geklärt. Der Reiseveranstalter war damit aber nicht zufrieden und ging in Berufung. So
tagte die 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt(Main). Am 25.02.1980
fällte sie das Urteil, das in allen Teilen der Bevölkerung Proteste
hervorrief:
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Im
Fernsehen
Köln, 10.04.2000 Am
Abend läuft die Sendung RTL-"extra" mit Birgit Schrowange.
Es geht unter anderem um behinderte Menschen, deren Körper durch
Krankheit, Unfall oder Behinderung gezeichnet sind. |
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Baumaßnahmen
Seit einiger Zeit ist gesetzlich verankert, daß Neubauten, die der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, wie z. B. Ämter und Behörden, aber auch Geschäfte usw., für alle barrierefrei sein müssen. Vor
kurzem las ich, daß nur 80 % der 1999 im Land Brandenburg für
die Öffentlichkeit gebauten Gebäude wirklich barrierefrei sind.
In den anderen 20 % der Gebäude sind z. B. die Toiletten nicht rollstuhlgerecht
oder es fehlen Rampen bzw. Lifte, wo ansonsten Treppen sind. |
Eine
eMail - Diese Mail erhielt Frank Hollwitz
03.09.1999 - Ich erhielt eine Mail mit folgendem Inhalt: HI
DU BIST BEHINDERT I NED!!!!!!!!!!!!!! BEHINDERTE SAN BLED! hihihihiihihihhihihihiihi Ich
finde, das ist nicht nur ungeheuer dumm und beleidigend sondern auch äußerst
diskriminierend. Der Provider hat offenbar reagiert und seinen Kunden abgemahnt. Etwa eine Woche später bekam ich eine Entschuldigungsmail, in der Absender mir mitteilte, daß sein Cousin (!?) ohne sein Wissen Mails versendet hat, unter anderem auch die an mich.
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Ich
erhielt am 22.12.2002 folgende e-Mail:
Behindertenfeindlicher Bürgermeister: Krüppel-SPD "Gehen
Sie nicht erst, wenn die Sitzung zu Ende ist; gehen Sie jetzt schon!"
Diese Aufforderung mussten sich die Bromskirchener SPD-SPD-Abgeordneten
Willi Schienbein und Bernd Dirks bei der Gemeindeparlamentssitzung am
Freitag (13. Dezember) anhören. Zuvor hatte Bürgermeister Karl-Friedrich
Frese die beiden behinderten Parlamentarier beschimpft: "Was sind
Sie überhaupt - eine Krüppel-SPD!" Franz-Josef Hanke
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ShortNews.com
vom 08.12.2002 10:24 Uhr
Kabarettistin Lisa Fitz beleidigt Behinderte Da
hat die linke Kabarettistin Lisa Fitz wohl was nicht richtig mitbekommen:
Ausgerechnet am Tag der Behinderten beleidigte sie bei ihrer Veranstaltung
in Gersthofen eine Behinderte. Quelle:
www.bild.t-online.de Jemand
behauptet, daß es sich bei der behinderten Zuschauerin um eine stadtbekannte
Querulantin handelt, die zwar nicht so behindert ist, wie es den Anschein
hat, dafür aber umso lieber gerne irgendwelche Zwischenfälle
provoziert. Ob das so stimmt, kann ich leider nicht nachprüfen. Ich
weiß aber aus eigener Erfahrung, daß es solche Leute wirklich
gibt.
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Banalitäten?
Etwas aus eigener Erfahrung: Im Einkaufszentrum warten unter anderem mehrere Rollifahrer auf den Lift. Als dieser kommt, stopfen sich mehrere Fußgänger (die offensichtlich keine Gehbehinderung haben) zuerst herein, so daß die Rollifahrer auf den nächsten Lift warten müssen. Direkt neben dem Lift war übrigens eine Treppe installiert. Der
Klassiker: Ein Blinder steht am Straßenrand. Ein Passant greift
sich wortlos seinen Arm und führt ihn über die Straße.
Einige Rollifahrer habe eine ähnliche Situation auch schon erlebt;
plötzlich schiebt jemand. |
Gehörlose
beim Blutspenden nicht zugelassen Der Sachverhalt (mitgeteilt von Bernd Schneider): Der gehörlose Michael Fischer wurde am 26. November 1999 beim Roten Kreuz (DRK) in Freudenstadt nicht zur Blutspende zugelassen und in Köln wurden mehrere Gehörlose in Begleitung von Gebärdensprachdolmetschern ebenfalls auf einer Blutspendenveranstaltung abgelehnt. Der Arzt soll sich zwar, als mehrere Zeitungen darüber berichteten, beim Gehörlosen entschuldigt haben, aber die Problematik bleibt. Nach Auskunft von Ralph Hochgrebe, DRK OV-Ludwigshafen-Gartenstadt-Maudach und Friedrich-Ernst Düppe, Pressesprecher DRK-Blutspendedienst NRW ist ein Dolmetscher bei dieser ärztlichen Untersuchung NICHT zugelassen, weil nach einer internen DRK-Richtlinien die Unterhaltung zw. Arzt und potentiellen Spender unter "Vier Augen" stattfinden muss. Meiner Meinung nach darf der Rechtsanspruch eines Gehörlosen auf einen Gebärdensprachdolmetscher nicht durch eine DRK-Richtlinie dazu führen, daß Gehörlose generell von Blutspenden ausgeschlossen bleiben, da dies eine Diskriminierung darstellt. Zudem stellen Dolmetscher eine Kommunikation sicher, ohne diese die Gefahr von Mißverständnissen und daraus resultierend eine falsche Behandlung mit gesundheitliche Schäden, viel zu groß ist.
Die DRK-Richtlinie
stützt sich augenscheinlich auf das Arzt-Patient-Geheimnis, das
es einem Arzt regelmäßig (auch datenschutzrechtlich) verbietet,
relevante Patienten-Informationen ohne Zustimmung des Betroffenen weiter
zu geben. Demnach ist das Problem im Grunde schon im Patient-Arzt-Verhältnis
zu klären, da der Gehörlose - z.B. mittels einer schriftlichen
Erklärung ggü. dem behandelnden Arzt - jederzeit nachweisen
kann, dass er das Hinzuziehen eines Gebärdendolmetschers wünscht.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet seinen Blutspendedienst mittlerweile
relgemäßig entweder unmittelbar gegen Entgelt oder gegen
die Darreichung geldwerter Leistungen an. Es kommt zwischen den Parteien,
dem DRK und dem das Blut Spendenden, jedoch auf jeden Fall ein Vertrag
zu Stande, unabhängig davon, ob eine Gegenleistung erfolgt oder
nicht (auf die Natur des Vertragsverhältnisses muss hier nicht
näher eingegangen werden). Alexander Drewes,
Tischbeinstraße 15, 34 121 Kassel
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Verweigerung des Versicherungsabschlusses
Der Fall Ich bin seit 20 Jahren an einem Bein oberschenkelamputiert. Aus beruflichen Gründen musste ich nun in eine private Krankenversicherung (Beamter – bekomme zu 50 % Beihilfe vom Dienstherrn, der Rest ist dann zu versichern). Den Antrag stellte ich im Oktober 2000 bei der HUK und bekam jetzt nach drei Monaten folgende Rückantwort: "Wir haben Ihren Antrag geprüft. Wie alle privaten Krankenversicherer müssen wir dabei berücksichtigen, welches Kostenrisiko mögliche Vorerkrankungen für uns bedeuten. Stellen wir dabei fest, dass hohe Kosten anfallen können, entscheiden wir, ob der Vertrag mit Sondervereinbarungen, d.h. mit Beitragszuschlägen oder Leistungsausschlüssen zustande kommen kann. Manchmal sind Sondervereinbarungen nicht mehr vertretbar. Leistungsausschlüsse wären zu umfangreich, Beitragszuschläge nicht kalkulierbar. Uns bleibt keine andere Wahl (!), als den Versicherungsschutz nicht mehr zu übernehmen. Den Versicherungsschutz für Sie können wir aufgrund der Oberschenkelamputation nicht bieten. Mit freundlichem Gruß Koch" Die persönliche Einschätzung Ich muss sagen, dass ich mir selten so behindert vorgekommen bin, wie heute. Solche Leute sind es, die uns zu Behinderten machen. Ich war bei der HUK bisher guter Kunde, habe dort drei Kfz-Versicherungen, Hausrat, Gebäude- und Haftpflichtversicherung. Nun werde ich ausnahmslos alle Verträge kündigen. Ich habe trotz Oberschenkelprothese einen Motorradführerschein gemacht und fahre eine 600er Maschine solo ohne Beiwagen. Ferner habe ich 5 Jahre lang mit der Luftpistole in der Bundesliga unter lauter Nichtbehinderten geschossen - und da kommen die und verweisen auf meinen angegriffenen Gesundheitszustand. Viele
Grüße Tel.
05152/96 23 09 Die
juristische Einschätzung Problemstellung: Lösungsansatz:
Der Entwurf des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BehGleichstG) sieht nunmehr vor, dass eine Diskriminierung im Rechtsverkehr grundsätzlich verboten wird. Speziell bei Verträgen, die mit einer großen Anzahl von Personen abgeschlossen wird (hier also auch Versicherungsverträge), ist es nach dem Gesetzentwurf zukünftig untersagt, den Abschluss des Vertrages allein aufgrund der Behinderung zu verweigern (Art. 1 § 5 Abs. 1 Ziff. 1 BehGleichstG) oder in nachteiliger Weise anders gestaltet wird, als dies bei nicht behinderten Menschen der Fall ist (Art. 1 § 5 Abs. 1 Ziff. 4 BehGleichstG). Letzterer Fall ist bis heute der weitaus häufigere im Versicherungsrecht. Zwar wird auch behinderten Menschen der Versicherungsschutz in aller Regel nicht völlig versagt (insofern zeigt sich in obigem Fall ein besonders krasses Beispiel), aber regelmäßig werden die Vertragsbedingungen gegenüber Menschen mit Behinderungen ungünstiger gestaltet. Dies kann einmal darin liegen, dass die Versicherungsprämien teilweise ein Mehrfaches des eigentlichen Satzes betragen, kann aber auf der anderen Seite auch bedeuten, dass der Versicherungsschutz Einschränkungen erfährt. Sofern das BehGleichstG wirklich Gesetz wird, kann sich eine Versicherungsgesellschaft in Zukunft weder darauf berufen, einen behinderten Menschen überhaupt nicht oder nur unter wesentlich verschlechterten Bedingungen als gewöhnlich zu versichern. Quelle:
NETZWERK ARTIKEL 3 – Ottmar Miles-Paul
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Bahn erschwert Blinden das Reisen
«Nachdem die DB AG es körperlich eingeschränkten Reisenden seit jeher erschwert hat, mit ihr zu reisen, macht sie dies nun auch für sinnesbehinderte Menschen zunehmend schwerer, teilweise sogar unmöglich», so Drewes. Ob bei der kostenlosen elektronischen Fahrplanauskunft die Ansage der Gleise «vergessen» wird, in einer Stadt wie Marburg, in der aufgrund der Deutschen Blindenstudienanstalt außerordentlich viele blinde Menschen leben, seit Jahren ein Leitsystem und die garantierte Barrierefreiheit für behinderte Menschen angekündigt aber - offiziell aufgrund Geldmangels - nicht realisiert wird oder in Fernzügen der nächste Halt ohne Anschlusszüge angesagt wird, die Interessenlagen behinderter Menschen würden bei der Deutschen Bahn AG eigentlich selten bis nie wirklich mitbedacht. Beim Online-Verkauf habe die Bahn schlichtweg vergessen, dass behinderte Menschen häufig Verbünde nutzen können, das Lösen eines Tickets mit kostenloser Platzreservierung ist zudem online nicht möglich, ebenso wenig wie das Upgrade von der 2. in die 1. Wagenklasse. Ein Ärgernis stellt es auch dar, dass in Fernzügen neuerdings die Anschlusszüge nicht mehr angesagt werden, sondern nur noch auf ein Faltblatt bzw. die Zugbegleiter verwiesen wird. «Auch hier wird behinderten Menschen das selbstverständliche Recht nicht zugestanden, sich autonom informieren zu wollen, unabhängig vom Fahrpersonal der DB AG, das manchmal ja auch gar nicht auftaucht», so Drewes. Kann
bis zum 15.12. ein behinderter Mensch auch noch Tickets im Zug ohne besonderen
Zuschlag (also nicht zum sog. Bordpreis) nachlösen, so wird dies
nach dem 15.12. nurmehr blinden Menschen möglich sein. Der Grund:
Die Deutsche Bahn AG ändert zum 15.12. weitgehend ihre Tarifbestimmungen.
«Einen tief greifenden Einschnitt» nennt Drewes auch die weitgehende
Abschaffung des Interregio (IR) - es werde nur noch zwei Linienführungen
im Osten der Republik geben. Diesen können behinderte Menschen in
mancherlei Verbünden kostenfrei oder lediglich gegen Zahlung eines
Interregio-Zuschlages nutzen. «Statt der IR werden ab dem 15.12.
Intercity- (IC) bzw. Intercity-Express-Züge (ICE) fahren. Diese sind
zwar nicht schneller und - bezogen auf den IC - vorläufig nicht einmal
komfortabler als der bisherige IR, aber immerhin darf sodann auch der
behinderte Fahrgast - selbst innerhalb von Verbünden - den normalen
Fernverkehrspreis der DB AG bezahlen», moniert Drewes. omp
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Berliner Kinos mit Barrieren
Seit heute läuft der Film nun auch im Rollberg 5, wo es zehn Stellplätze gibt, aber die Toilette nicht für Besucher im Rollstuhl geeignet ist. In der Movado-Übersicht «Kinos ohne Barrieren» sind 50 rollstuhlgeeignete Kinos aufgeführt, informiert Anita Borrusch, die ehrenamtlich tätige Vorsitzende des Vereins Movado. «Da fragt man sich, wer ist für diesen Schwachsinn federführend, den Film gerade in den ungeeigneten Kinos aufzuführen?» sch |
Ungerechte
Entlohnung in Werkstätten kritisiert Kassel (kobinet) Nachdem sich beim Netzwerk People
First Deutschland e.V. Beschwerden gehäuft haben, dass die Löhne
von behinderten MitarbeiterInnen in Werkstätten für behinderte
Menschen gekürzt werden, weil die Auftragslage in der Werkstatt für
behinderte Menschen zurück gegangen ist, kritisiert der Vorstand
des Netzwerkes diese Praxis aufs Schärfste.
«Wir von People First finden dieses Vorgehen nicht richtig. Denn wer ist dafür zuständig, dass Arbeit da ist», fragt Peter Stabenow vom Vorstand der Organisation, die für die Selbstvertretung und Selbstbestimmung von Menschen mit Lernschwierigkeiten streitet. «Müssen die behinderten Mitarbeiter von zu Hause ihre Arbeit in die Werkstatt mitbringen oder wurden dafür gut bezahlte Fachleute von der Geschäftsleitung der Werkstatt eingestellt», so Stabenow. Die
Organisation fordert, dass wenn in den Werkstätten nicht genug Arbeit
da ist, die Löhne der dafür zuständigen Mitarbeiter gekürzt
werden sollten und nicht denen, die nichts dafür können und
ohnehin schon äußerst geringe Löhne bekommen. omp |
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| aktualisiert:
Tuesday, 08-Apr-2003 14:44:01 CEST
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